Das go-digital-Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks bei der Digitalisierung. Nun wurde die Förderung aufgrund der Corona-Krise um einen, in diesen Zeiten wichtigen, Baustein erweitert: Unternehmen können ab sofort auch die Errichtung von Home-Office Arbeitsplätzen fördern lassen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: "Wir wollen KMU und Handwerksbetriebe dabei unterstützen, auch in der aktuellen Krise arbeitsfähig zu bleiben."
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe können ab sofort finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Home-Office Arbeitsplätze schaffen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch die Neininger GmbH als vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen. Das Förderprogramm „go-digital“ des BMWi sieht hierfür ein spezielles, schnelles und unbürokratisches Verfahren vor.
Was beinhaltet die Förderung?
Der neue Förderbaustein deckt unterschiedliche Leistungen ab, von der individuellen Beratung bis hin zur Umsetzung der Home-Office-Lösungen, wie beispielsweise der Einrichtung spezifischer Software und der Konfiguration existierender Hardware.
Die Neininger GmbH übernimmt alle weiteren Schritte für Sie:
Von der Beantragung der Förderung über die Umsetzung passgenauer und sicherer Maßnahmen bis hin zur Einrichtung von Home-Office-Arbeitsplätzen. Mehr Informationen finden Sie in unserem Blog-Beitrag „Covid-19 vs. IT - Kontinuität im Krisenfall“.
Wer ist förderberechtigt?
Von der Förderung können rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz oder einer Vorjahresbilanz von höchstens 20 Millionen Euro profitieren. Bei einem maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro beträgt der Förderumfang maximal 30 Tage.
Förderinfos kompakt:
- Übernahme von 50% (max. 16.500€) der anfallenden Kosten
- Förderfähig sind Beratung sowie die Dienstleistung zum Aufbau und Einrichtung der Arbeitsplätze im Home-Office (keine Anschaffung von Hardware und Software)
- Die Maßnahmen können kurzfristig begonnen werden
- Die Neininger GmbH kümmert sich um die Beantragung und konkrete Umsetzung der Maßnahmen