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Die angespannte Lage in der Welt hat sich bereits längst auf die wirtschaftliche Lage ausgewirkt. Lange Lieferzeiten, Verfügbarkeitsprobleme und stetige Preissteigerungen gehören mittlerweile zum Alltag. Nun haben auch einige Geschäftskunden eine weitere Preiserhöhung ins Haus bekommen. Zum Juli 2022 erhöht einer der größten deutschen Telefonanbieter seine Geschäftskundentarife (Mobilfunkverbindungen) um fast 30%. Diese Preiserhöhung betrifft nicht nur Geschäftskunden mit älteren Tarifen, sondern auch neuere Tarife.
Ihr Sonderkündigungsrecht
Gemäß des Telekommunikationsgesetzes haben Sie bei einer einseitigen Änderung des Vertrags durch Ihren Anbieter ein dreimonatiges Kündigungsrecht. Das heißt ab Empfang der Information über die Preiserhöhung, können Sie Ihren Vertrag innerhalb von drei Monaten widerrufen und sind somit nicht mehr an die Standardlaufzeit Ihres Vertrages gebunden sind.
Schnell sein lohnt sich!
„Der frühe Vogel fängt den Wurm“ – eine der bekanntesten Redewendungen trifft auch im Falle eines Wechsels Ihres Telefonanbieters zu. Wenn Sie Ihren Vertrag erst nach der Preiserhöhung am 01. Juli 2022 kündigen, müssen Sie vom 01. Juli 2022 bis zum Ende des Vertrags die erhöhten Tarifpreise zahlen.
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